[ Rechtliches · AGB ]

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

01

Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von:

Heldwerk
Inhaber: Christian Held
Rechtsform: Einzelunternehmen
Alpenblickstrasse 40b
8340 Hinwil
Schweiz

E-Mail: christian@heldwerk.ch
Telefon: 076 297 33 89

Nachfolgend „Heldwerk“ genannt.

02

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge, Dienstleistungen, Produkte und sonstigen Leistungen von Heldwerk gegenüber Kundinnen und Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Heldwerk erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Webdesign, Webentwicklung und Web-Applikationen
  • technische Konzeption und Umsetzung digitaler Lösungen
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Optimierung für KI-Suchsysteme und KI-Antwortsysteme (GEO / AI Discoverability)
  • Prozessoptimierung und Automatisierung
  • KI-Beratung, KI-Audits, Workshops und Schulungen
  • Implementierungsmandate und technische Begleitung
  • Wartung, Support und laufende Betreuung
  • HeldChat und vergleichbare Chatbot-, KI- oder Softwarelösungen
  • technische Integrationen mit Drittplattformen, APIs und Cloud-Diensten

Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn Heldwerk diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

03

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn:

  • die Kundin oder der Kunde eine Offerte von Heldwerk schriftlich, elektronisch oder mündlich annimmt;
  • Heldwerk mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt;
  • ein Vertrag, eine Auftragsbestätigung oder ein digitales Angebot angenommen wird;
  • eine wiederkehrende Dienstleistung, ein Wartungsvertrag, ein Mandat oder ein Software-/Chatbot-Abonnement vereinbart wird.

E-Mails, digitale Signaturen, bestätigte Online-Offerten, schriftliche Bestätigungen und eindeutige Chat- oder Nachrichtenbestätigungen gelten als schriftliche bzw. elektronische Zustimmung.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter heldwerk.ch/agb abrufbar. Heldwerk kann die Kundin oder den Kunden zusätzlich in Offerten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen auf diese AGB hinweisen.

04

Rangfolge der Vertragsdokumente

Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:

  1. individuell unterzeichneter Vertrag oder individuelle schriftliche Vereinbarung;
  2. angenommene Offerte oder Auftragsbestätigung;
  3. allfällige Anhänge, Leistungsbeschreibungen, Projektpläne oder Service-Level-Vereinbarungen;
  4. allfällige Auftragsbearbeitungsvereinbarung oder Datenschutzanhänge;
  5. diese AGB.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

05

Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder dem gewählten Paket.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Dazu gehören insbesondere:

  • zusätzliche Seiten, Funktionen, Schnittstellen oder Designvarianten;
  • laufende Inhaltspflege, sofern keine Wartung vereinbart wurde;
  • Hosting, Domains, Lizenzen oder Drittanbieter-Kosten, sofern nicht ausdrücklich enthalten;
  • rechtliche, steuerliche, medizinische oder branchenspezifische Beratung;
  • Erfolgsgarantien für Rankings, Umsätze, Leads, KI-Zitate oder Conversion-Raten;
  • dauerhafte Überwachung von Drittplattformen, Suchmaschinen oder KI-Systemen ohne entsprechendes Mandat.

Heldwerk darf technische Lösungen, Tools, Frameworks, Hostingmodelle und Drittanbieter nach fachlichem Ermessen auswählen, sofern keine konkrete Lösung verbindlich vereinbart wurde.

06

Offerten und Preise

Offerten von Heldwerk sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen gültig.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Mehrwertsteuer wird nur ausgewiesen und verrechnet, sofern Heldwerk gesetzlich mehrwertsteuerpflichtig ist oder wird.

Drittkosten wie Hosting, Domains, Schriftlizenzen, Plugins, Stockmaterial, API-Gebühren, KI-Nutzung, E-Mail-Dienste, Zahlungsanbieter, externe Software oder andere Fremdleistungen sind nur enthalten, wenn sie in der Offerte ausdrücklich aufgeführt sind.

Heldwerk darf notwendige Drittkosten nach vorgängiger Information an die Kundin oder den Kunden weiterverrechnen.

07

Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Einmalprojekte: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % vor Live-Gang, Übergabe oder Abschluss.
  • Kleinere Aufträge: zahlbar nach Rechnungsstellung.
  • Mandate, Wartung, Support und Abonnemente: monatlich im Voraus.
  • Workshops und Audits: zahlbar vor Durchführung oder gemäss Offerte.
  • Drittkosten: zahlbar sofort oder gemäss Rechnung.

Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

Bei Zahlungsverzug kann Heldwerk:

  • Mahngebühren und Verzugszinsen gemäss Gesetz verlangen;
  • laufende Arbeiten pausieren;
  • Zugänge, Support, Wartung oder Softwareleistungen vorübergehend sperren;
  • weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.

Die Kundin oder der Kunde bleibt auch bei einer Sperrung zur Zahlung bereits geschuldeter Beträge verpflichtet.

08

Mitwirkungspflichten der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde stellt Heldwerk rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

Dazu gehören je nach Projekt insbesondere:

  • Texte, Bilder, Logos, Markenunterlagen und Designvorgaben;
  • Zugangsdaten zu Hosting, Domains, CMS, Analyse-Tools, E-Mail-Systemen oder Drittplattformen;
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis;
  • Feedback, Korrekturen und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen;
  • rechtliche Pflichtangaben wie Impressum, Datenschutzinformationen, AGB, Branchenhinweise oder Bewilligungen;
  • fachliche Informationen, auf deren Basis Inhalte, Chatbots, KI-Systeme oder Automationen erstellt werden.

Verzögert sich ein Projekt wegen fehlender Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen. Mehraufwand kann zum vereinbarten Stundensatz oder, falls kein Stundensatz vereinbart wurde, zu CHF 180 pro Stunde verrechnet werden.

09

Inhalte und rechtliche Verantwortung der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde ist verantwortlich dafür, dass bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Logos und Marken;
  • personenbezogene Daten;
  • Kundendaten, Gesundheitsdaten, Finanzdaten oder andere besonders schützenswerte Informationen;
  • Aussagen über Produkte, Preise, Heilwirkungen, Garantien, Bewilligungen oder Qualifikationen;
  • branchenspezifische Informations- und Kennzeichnungspflichten.

Heldwerk prüft Inhalte nur auf technische, sprachliche oder gestalterische Plausibilität, nicht aber abschliessend auf rechtliche Zulässigkeit. Eine rechtliche Prüfung durch eine Fachperson bleibt Sache der Kundin oder des Kunden.

Die Kundin oder der Kunde hält Heldwerk von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen, fehlerhaften oder unberechtigt bereitgestellten Inhalten entstehen.

10

Projektablauf, Feedback und Freigaben

Bei Projekten mit Konzept-, Design-, Entwicklungs- oder Umsetzungsphasen stellt Heldwerk der Kundin oder dem Kunden Zwischenergebnisse zur Prüfung bereit.

Feedback muss klar, gesammelt und innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Frist erfolgen. Widersprüchliches, verspätetes oder mehrfach geändertes Feedback kann zu Mehraufwand und Terminverschiebungen führen.

Als freigegeben gelten Leistungen, wenn:

  • die Kundin oder der Kunde ausdrücklich zustimmt;
  • die Leistung produktiv geschaltet wird;
  • die Kundin oder der Kunde die Leistung nutzt;
  • innert 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel gemeldet werden.

Kleinere Fehler oder Optimierungen, die den produktiven Einsatz nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der vollständigen Abnahme.

11

Änderungen, Zusatzaufwand und Scope Creep

Änderungen oder Erweiterungen nach Annahme der Offerte sind möglich, sofern Heldwerk sie fachlich und zeitlich umsetzen kann.

Zusätzlicher Aufwand entsteht insbesondere bei:

  • neuen Funktionen oder Seiten;
  • geänderten Anforderungen;
  • zusätzlichen Designvarianten;
  • nachträglichen Strukturänderungen;
  • zusätzlichen Schnittstellen;
  • geänderten Drittanbieter-Vorgaben;
  • verspätet gelieferten Inhalten;
  • wiederholten Korrekturschleifen ausserhalb des vereinbarten Rahmens.

Heldwerk informiert die Kundin oder den Kunden nach Möglichkeit vorab über relevante Mehrkosten. Bei kleineren Zusatzaufwänden bis CHF 300 darf Heldwerk ohne separate Freigabe abrechnen, sofern der Zusatzaufwand zur sinnvollen Fertigstellung des Projekts erforderlich ist.

12

Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

Fristen verlängern sich angemessen, wenn:

  • die Kundin oder der Kunde Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt;
  • Drittanbieter, Hostinganbieter, Domainstellen, Zahlungsanbieter, KI-Anbieter oder sonstige externe Dienste Verzögerungen verursachen;
  • technische Probleme auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von Heldwerk liegen;
  • höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse eintreten;
  • der Projektumfang geändert wird.

Heldwerk haftet nicht für Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, Drittanbieter oder Umstände ausserhalb des eigenen Einflussbereichs entstehen.

13

Webdesign, Webentwicklung und Web-Applikationen

Heldwerk erstellt Websites und Web-Applikationen nach dem vereinbarten Leistungsumfang.

Eine Website oder Web-Applikation gilt als fertiggestellt, wenn sie die vereinbarten Kernfunktionen erfüllt und keine wesentlichen Mängel vorliegen, die den produktiven Einsatz verhindern.

Nicht geschuldet sind ohne ausdrückliche Vereinbarung:

  • unbegrenzte Korrekturschleifen;
  • pixelgenaue Gleichheit auf allen Browsern, Geräten und Betriebssystemen;
  • dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Browser-, CMS-, Framework- oder Drittanbieter-Versionen;
  • Inhalte in mehreren Sprachen;
  • Barrierefreiheit nach einem bestimmten Standard;
  • rechtliche Prüfung;
  • dauerhafte Wartung oder Sicherheitsüberwachung.

Heldwerk achtet auf saubere technische Umsetzung, Performance, mobile Nutzbarkeit und eine angemessene Grundstruktur für Suchmaschinen und KI-Systeme, soweit dies Bestandteil des Projekts ist.

14

SEO, GEO und Sichtbarkeitsleistungen

Heldwerk kann Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung, lokale Sichtbarkeit, technische SEO, Contentstruktur, strukturierte Daten und Optimierung für KI-Such- und Antwortsysteme erbringen.

Die Kundin oder der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Rankings, Sichtbarkeit, KI-Zitate, Traffic, Leads, Umsatzsteigerungen und ähnliche Ergebnisse von vielen Faktoren abhängen, insbesondere von Wettbewerb, Markt, bestehenden Inhalten, Domainhistorie, Suchmaschinen- und KI-Systemen, Nutzerverhalten und laufender Pflege.

Heldwerk schuldet sorgfältige fachliche Arbeit, jedoch keinen bestimmten Rankingplatz, keine bestimmte Anzahl Leads, keine Aufnahme in KI-Antworten und keinen wirtschaftlichen Erfolg.

15

KI-Beratung, KI-Training und Implementierung

Heldwerk erbringt KI-Beratungen, Audits, Workshops, Schulungen und Implementierungsleistungen nach bestem Wissen und mit praxisorientiertem Ansatz.

Die Kundin oder der Kunde bleibt verantwortlich für:

  • die Entscheidung, welche KI-Tools eingesetzt werden;
  • interne Weisungen und Richtlinien;
  • Prüfung branchenspezifischer Datenschutz-, Berufsgeheimnis-, Aufbewahrungs- und Compliance-Pflichten;
  • die Freigabe produktiver KI-Prozesse;
  • die Kontrolle von KI-generierten Inhalten vor deren Verwendung.

Heldwerk übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-Systeme jederzeit fehlerfrei, vollständig, diskriminierungsfrei, aktuell oder rechtlich korrekt antworten.

KI-Ergebnisse müssen von fachlich zuständigen Personen geprüft werden, bevor sie gegenüber Kundinnen, Patienten, Klienten, Behörden oder Dritten verwendet werden.

16

HeldChat und Chatbot-Lösungen

HeldChat und vergleichbare Chatbot-Lösungen dienen dazu, allgemeine Informationen bereitzustellen, Routinefragen zu beantworten, Anfragen vorzustrukturieren und Kundinnen oder Kunden an geeignete Kontaktwege weiterzuleiten.

HeldChat ersetzt keine persönliche Beratung, keine medizinische, rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Einzelfallberatung.

Die Kundin oder der Kunde ist verantwortlich für:

  • die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Wissensquellen;
  • die Freigabe der Inhalte, aus denen der Chatbot Antworten ableitet;
  • die regelmässige Prüfung von Chatverläufen, Antworten und Weiterleitungen;
  • die Information der Website-Besucherinnen und -Besucher über den Einsatz des Chatbots;
  • die Einhaltung eigener Datenschutz- und Informationspflichten.

Heldwerk bemüht sich um technische Schutzmechanismen gegen falsche, unpassende oder nicht belegbare Antworten. Eine vollständige Vermeidung fehlerhafter Antworten kann jedoch nicht garantiert werden.

Heldwerk darf Chatbot-Leistungen einschränken, pausieren oder anpassen, wenn dies aus Sicherheits-, Wartungs-, Datenschutz-, Missbrauchs- oder Stabilitätsgründen erforderlich ist.

17

Wartung, Support und Mandate

Wartungs-, Support- und Begleitmandate gelten im vereinbarten Umfang.

Sofern nicht anders vereinbart, umfassen Mandate nur Leistungen innerhalb des vereinbarten Zeit- oder Leistungsrahmens.

Nicht genutzte Stunden oder Leistungen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wurde.

Reaktionszeiten sind keine garantierten Lösungszeiten, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement vereinbart wurde.

Support erfolgt während üblicher Geschäftszeiten an Werktagen im Kanton Zürich, sofern nicht anders vereinbart.

18

Drittanbieter, Lizenzen und externe Dienste

Heldwerk kann Drittanbieter einsetzen oder empfehlen, insbesondere für:

  • Hosting und Domains;
  • CMS, Datenbanken und Cloud-Dienste;
  • Analyse-Tools;
  • KI-Modelle und KI-Schnittstellen;
  • E-Mail-Versand;
  • Automatisierung;
  • Zahlungsdienste;
  • Karten, Schriftarten, Bilder, Videos oder externe APIs.

Für Drittanbieter gelten deren eigene Vertrags-, Nutzungs-, Datenschutz- und Preisbedingungen.

Heldwerk haftet nicht für Ausfälle, Preisänderungen, Funktionsänderungen, Datenverluste, Sperrungen, Sicherheitsvorfälle oder Geschäftsbedingungen von Drittanbietern, soweit Heldwerk diese nicht selbst verschuldet hat.

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, Drittanbieter-Konten, Lizenzen und Zugangsdaten rechtmässig zu nutzen und erforderliche Gebühren zu bezahlen.

19

Hosting und Betrieb

Hosting und Betrieb sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Sofern Hosting vereinbart ist, kann Heldwerk eigene Infrastruktur oder geeignete Drittanbieter einsetzen. Datenstandorte, Sicherheitsmassnahmen und Unterauftragnehmer ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Leistungsbeschreibung, Datenschutzerklärung oder Auftragsbearbeitungsvereinbarung.

Heldwerk achtet bei der Auswahl von Hosting- und Cloud-Lösungen auf angemessene Sicherheit und Datenschutzkonformität. Eine ausschliessliche Datenbearbeitung in der Schweiz wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, technische Anpassungen oder kurzfristige Unterbrüche können erforderlich sein. Heldwerk bemüht sich, Unterbrüche möglichst kurz zu halten.

20

Domains, Zugänge und Konten

Domains, Hostingkonten, CMS-Konten, E-Mail-Konten, Analyse-Konten und sonstige Zugänge sollen nach Möglichkeit auf die Kundin oder den Kunden registriert werden.

Werden Konten vorübergehend durch Heldwerk verwaltet, erfolgt dies treuhänderisch im Rahmen des Auftrags.

Die Kundin oder der Kunde ist für sichere Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung und die Verwaltung eigener Zugänge mitverantwortlich.

Nach vollständiger Zahlung und Abschluss des Projekts gibt Heldwerk projektbezogene Zugangsdaten heraus, soweit dies technisch möglich, rechtlich zulässig und vertraglich vorgesehen ist.

21

Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Nach vollständiger Zahlung erhält die Kundin oder der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den für sie oder ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen.

Dazu gehören insbesondere individuell erstellte Website-Strukturen, Texte, Designs, Konfigurationen und projektspezifischer Code, soweit diese von Heldwerk erstellt wurden und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Heldwerk behält Rechte an:

  • vorbestehenden Tools, Frameworks, Libraries, Komponenten und Methoden;
  • allgemeinen Konzepten, Know-how, Templates und wiederverwendbaren Bausteinen;
  • nicht bezahlten Leistungen;
  • Entwürfen, die nicht final freigegeben oder bezahlt wurden.

Open-Source-Komponenten, Drittanbieter-Software, Schriften, Bilder, Plugins und sonstige Fremdmaterialien unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.

Eine Weitergabe, Wiederverwendung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks ist nur erlaubt, soweit die entsprechenden Rechte eingeräumt wurden.

22

Referenznennung

Heldwerk darf abgeschlossene Projekte als Referenz nennen und dabei Name, Logo, Screenshots, Kurzbeschreibung und Link verwenden, sofern die Kundin oder der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Vertrauliche Informationen, interne Systeme, Zugangsdaten, nicht öffentliche Kennzahlen oder sensible Inhalte werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.

23

Vertraulichkeit

Heldwerk und die Kundin oder der Kunde behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Dokumente, Kundendaten, technische Informationen, nicht veröffentlichte Konzepte, Preise, Strategien und personenbezogene Daten.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende weiter.

Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erhalten wurden oder unabhängig entwickelt wurden.

24

Datenschutz

Heldwerk bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Details zur Datenbearbeitung durch Heldwerk ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter heldwerk.ch/datenschutz.

Die Kundin oder der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihr oder ihm bereitgestellten Personendaten verantwortlich.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Kontaktformularen;
  • Newsletter-Anbindungen;
  • CRM-Integrationen;
  • Chatbots;
  • Analyse-Tools;
  • Kundendaten;
  • Gesundheitsdaten;
  • Mitarbeiterdaten;
  • Bewerberdaten;
  • besonders schützenswerten Personendaten.

Heldwerk trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Daten.

25

Auftragsbearbeitung

Soweit Heldwerk Personendaten im Auftrag der Kundin oder des Kunden bearbeitet, handeln die Parteien als Verantwortlicher und Auftragsbearbeiter im Sinne des geltenden Datenschutzrechts.

In solchen Fällen kann eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden. Eine solche Vereinbarung kann auch Bestandteil der Offerte, des Vertrags oder eines Datenschutzanhangs sein.

Heldwerk bearbeitet auftragsbezogene Personendaten nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks und der dokumentierten Weisungen der Kundin oder des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.

Heldwerk darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und angemessene Datenschutz- und Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine gesetzlichen, vertraglichen oder beruflichen Geheimhaltungspflichten der Datenbearbeitung entgegenstehen.

26

Datensicherheit

Heldwerk setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen ein, um Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Veränderung zu schützen.

Dazu können je nach Projekt gehören:

  • verschlüsselte Verbindungen;
  • Zugriffsbeschränkungen;
  • rollenbasierte Zugänge;
  • Passwortschutz und Zwei-Faktor-Authentifizierung;
  • Backups;
  • Protokollierung;
  • sichere Konfigurationen;
  • regelmässige Updates;
  • Beschränkung von Zugriffen auf erforderliche Personen und Systeme.

Absolute Sicherheit kann jedoch nicht garantiert werden. Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, eigene Systeme, Zugangsdaten und interne Prozesse ebenfalls angemessen zu schützen.

27

Abnahme und Mängel

Die Kundin oder der Kunde prüft gelieferte Leistungen nach Bereitstellung unverzüglich.

Mängel sind Heldwerk innert 10 Arbeitstagen schriftlich und nachvollziehbar zu melden.

Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung wesentlich von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht.

Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • subjektivem Nichtgefallen ohne Abweichung von der vereinbarten Leistung;
  • Änderungswünschen nach Freigabe;
  • Fehlern aufgrund nachträglicher Eingriffe durch die Kundin, den Kunden oder Dritte;
  • Problemen durch Drittanbieter, Browserupdates, Pluginupdates, Hostingänderungen oder externe Schnittstellen;
  • fehlenden Inhalten oder falschen Angaben der Kundin oder des Kunden;
  • üblichen Darstellungsunterschieden zwischen Geräten, Browsern und Betriebssystemen.

Heldwerk hat das Recht, berechtigte Mängel nach eigener Wahl nachzubessern oder eine angemessene Ersatzlösung bereitzustellen.

28

Gewährleistung

Heldwerk erbringt Leistungen sorgfältig und fachgerecht.

Für individuell entwickelte Websites, Anwendungen oder Funktionen leistet Heldwerk während 30 Tagen nach Abnahme Gewähr für wesentliche Mängel, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

Für Wartungs-, Support-, Beratungs-, SEO-, GEO-, KI-, Workshop- und Mandatsleistungen schuldet Heldwerk sorgfältiges Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die entstehen durch:

  • Eingriffe der Kundin, des Kunden oder Dritter;
  • unsachgemässe Nutzung;
  • fehlende Updates ausserhalb eines Wartungsvertrags;
  • Drittanbieter;
  • veränderte technische Rahmenbedingungen;
  • fehlerhafte oder unvollständige Kundendaten;
  • höhere Gewalt.
29

Haftung

Heldwerk haftet für direkte Schäden, die durch absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Heldwerk verursacht wurden.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschäden, Umsatzausfälle, Betriebsunterbrüche, verlorene Leads, Rankingverluste oder Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Heldwerk insgesamt auf den Betrag beschränkt, den die Kundin oder der Kunde für die betroffene Leistung in den letzten drei Monaten vor Schadenseintritt bezahlt hat; bei Einmalprojekten höchstens auf den bezahlten Projektpreis.

Vorbehalten bleibt eine zwingende gesetzliche Haftung.

Die Kundin oder der Kunde ist für regelmässige eigene Sicherungen, interne Kontrollen, rechtliche Prüfungen und organisatorische Schutzmassnahmen mitverantwortlich.

30

Keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Finanzberatung

Heldwerk erbringt technische, gestalterische, organisatorische und strategische Dienstleistungen.

Heldwerk erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Beratung, Finanzberatung oder sonstige berufsspezifische Fachberatung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

Von Heldwerk erstellte Texte, Strukturen, Datenschutz- oder Compliance-Hinweise, KI-Richtlinien, AGB-Entwürfe, Prozessdokumentationen oder Website-Inhalte sind Arbeitshilfen und müssen bei Bedarf durch qualifizierte Fachpersonen geprüft werden.

31

Kündigung

Einmalprojekte können nach Auftragserteilung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, Drittkosten und angefangene Arbeiten sind zu vergüten.

Wiederkehrende Mandate, Wartungsverträge und Abonnemente können, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt werden.

Bei schwerwiegender Vertragsverletzung, Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung, Sicherheitsrisiken oder rechtswidrigen Inhalten darf Heldwerk Leistungen sofort sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

32

Folgen der Vertragsbeendigung

Nach Vertragsende stellt Heldwerk der Kundin oder dem Kunden auf Wunsch die vereinbarten und bezahlten Projektdaten in einem üblichen Format zur Verfügung, soweit dies technisch möglich, rechtlich zulässig und vertraglich vorgesehen ist.

Nicht herauszugeben sind interne Arbeitsdateien, Kalkulationen, wiederverwendbare Templates, nicht bezahlte Entwürfe, interne Automationen, interne Prompts, Betriebsgeheimnisse oder allgemeines Know-how von Heldwerk.

Drittanbieter-Zugänge, Domains, Hostingkonten und Lizenzen werden nach Möglichkeit übertragen oder der Kundin bzw. dem Kunden zur eigenen Verwaltung überlassen, sofern alle offenen Rechnungen bezahlt sind.

Heldwerk ist nicht verpflichtet, Daten nach Vertragsende unbegrenzt aufzubewahren.

33

Sperrung und Missbrauch

Heldwerk darf Leistungen, Zugänge, Chatbots, Websites oder Schnittstellen vorübergehend sperren, wenn:

  • gesetzeswidrige Inhalte verarbeitet oder veröffentlicht werden;
  • Sicherheitsrisiken bestehen;
  • Zahlungsverzug vorliegt;
  • Systeme missbräuchlich genutzt werden;
  • Drittanbieter dies verlangen;
  • übermässige Nutzung die Stabilität gefährdet;
  • der Verdacht auf Spam, Manipulation, Angriffe oder unbefugte Nutzung besteht.

Heldwerk informiert die Kundin oder den Kunden nach Möglichkeit über die Sperrung und deren Grund.

34

Höhere Gewalt

Heldwerk haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle infolge höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs.

Dazu gehören insbesondere:

  • Stromausfälle;
  • Internetausfälle;
  • Ausfälle von Hosting-, Cloud-, KI-, API- oder Drittanbietern;
  • Cyberangriffe;
  • behördliche Massnahmen;
  • Naturereignisse;
  • Krankheit;
  • Krieg, Unruhen oder vergleichbare Ereignisse;
  • Störungen bei Registerstellen, Zahlungsanbietern oder Kommunikationsdiensten.

Fristen verlängern sich entsprechend.

35

Änderungen dieser AGB

Heldwerk kann diese AGB anpassen, wenn sachliche Gründe bestehen, insbesondere bei Änderungen des Angebots, der technischen Umsetzung, der Rechtslage oder der eingesetzten Drittanbieter.

Für bestehende Verträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung, sofern keine neue Fassung vereinbart wird.

Für laufende Abonnemente, Mandate oder Wartungsverträge kann Heldwerk geänderte AGB mit angemessener Frist mitteilen. Widerspricht die Kundin oder der Kunde nicht innert 30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen. Bei wesentlichen Nachteilen kann die Kundin oder der Kunde den betroffenen Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

36

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

37

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hinwil bzw. der zuständige Gerichtsstand im Kanton Zürich.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

38

Sprache

Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit.